Baulicher Brandschutz

Baulicher Brandschutz und anlagentechnischer Brandschutz gehören grundsätzlich zu den Planungsaufgaben des Entwurfsverfassers. Nach dem Rückzug der Baugenehmigungsbehörden aus Teilen der Prüfung im Genehmigungsverfahren ist der Einsatz eines Spezialisten erforderlich geworden.

Dieser soll dabei helfen:

  • die Verantwortlichkeit der Planung abzusichern
  • die Fülle der baurechtlichen und technischen Vorschriften zu berücksichtigen
  • eine sorgfältige Planung zu dokumentieren

Dafür erstellen wir für Sie:

  • Ausführungsplanung
  • Ausschreibung brandschutztechnischer Leistungen
  • Objektüberwachung
  • Anlagentechnische Projektierung
Vorheriges BildVorheriges Bild
Nächstes BildNächstes Bild
Beispielhafter Flucht- und Rettungsplan
Slider