Baulicher Brandschutz und anlagentechnischer Brandschutz gehören grundsätzlich zu den Planungsaufgaben des Entwurfsverfassers. Nach dem Rückzug der Baugenehmigungsbehörden aus Teilen der Prüfung im Genehmigungsverfahren ist der Einsatz eines Spezialisten erforderlich geworden.
Dieser soll dabei helfen:
- die Verantwortlichkeit der Planung abzusichern
- die Fülle der baurechtlichen und technischen Vorschriften zu berücksichtigen
- eine sorgfältige Planung zu dokumentieren
Dafür erstellen wir für Sie:
- Ausführungsplanung
- Ausschreibung brandschutztechnischer Leistungen
- Objektüberwachung
- Anlagentechnische Projektierung